Bootsregistrierung in Indien

Bislang keine genauen Regeln

Da es für private Eigentümer in Indien aktuell keine spezifische Regulierung gibt um das eigene Boot zu registrieren, bleibt nichts Anderes übrig als auf die Regeln zurückzugreifen, die seit 1917 für Verkehrs- und Frachtschiffe vorgesehen sind (Inland Vessels Act). Dabei ist die Registrierung eines Boots oder einer Yacht – gleich welcher Größe – für den Besitzer grundsätzlich wichtig. Denn mit der Registrierung kann der Besitzer:

  1. sein Eigentum verbriefen und gegenüber anderen Parteien belegen,
  2. sein Eigentum als Sicherheit für eine Finanzierung gegenüber Banken und potenziellen Käufern glaubhaft machen, und
  3. bestätigen, dass sein Boot von Grundpfandrechten unbelastet ist.

Laut Vorschrift ist die Registrierungsnummer jeweils vorne und hinten anzubringen, wobei die Vorschrift für motorisiere Boote zwingend ist. Hingegen sind Boote, die einen Vortrieb mittels Segel ermöglichen nicht verpflichtet sich registrieren zu lassen. Trotzdem ist auch bei Segelbooten eine Registrierung üblich, um eine freie Navigation auch in anderen indischen Staatsbezirken zu erleichtern.

Docks of Mumbai Port Trust

Eine weitere Ausnahme von der Registrierungsflicht bezieht sich auf Boote mit einem Gewicht unter 15 Tonnen. Grundsätzlich sind Linienschiffe zu registrieren beim „Director General of Shipping“, während kleinere Küsten- und Inlandsgewässerboote beim State Maritime Boards registriert sind. Daneben gibt es noch das Maharashtra Maritime Board, eine Agentur, die sich um eine modernere Regulierung und Gesetzesentwicklung auf Staatsebene einsetzt. Mit ihren über 400 Mitarbeitern übersieht die Agentur etwa 10 % des gesamten indischen Frachtaufkommens und setzt sich für den Schutz der Küste ein. Außerdem wirkt sie auch bei der Entwicklung neuer Hafenanlagen mit.

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